Publikum bei einem Rock Konzert
Publikum bei einem Rock Konzert

Teilnahmebedingungen "REGENBOGEN 2 Rock-VIP"

Die Teilnahmebedingungen für "REGENBOGEN 2 Rock-VIP"

1. Veranstalter des Gewinnspiels
im Auftrag von REGENBOGEN 2 ist die Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG
Dudenstraße 12-26 in 68167 Mannheim, Amtsgericht Mannheim, HRA 709695
(Nachfolgend „der Veranstalter“ oder „wir“ genannt) 
Name des Gewinnspiels: „REGENBOGEN 2 ROCK-VIP“

 

2. Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Mit dem Anruf an der Hotline erklärt sich der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin (im Folgenden zur Vereinfachung als "der Teilnehmer" bezeichnet) mit diesen Gewinnspiel-Bedingungen einverstanden. 
 
3. Teilnahmeberechtigte Personen
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme über 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige sowie Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG).
 
4. Gewinnspieldauer 
Registrierungszeitraum: 09. Januar – 09. Februar 2023
Gewinnspielzeitraum: 09. Januar – 09. Februar 2023
Wir behalten uns vor, den Aktionszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen sowie die Spielzeiten zu ändern.  Dieses wird rechtzeitig im Programm und auf www.regenbogen2.de bekannt gegeben. Der Teilnehmer hat entsprechende Mitteilungen zu beachten.

 

5. Ablauf des Gewinnspiels 
REGENBOGEN 2 spielt im Zeitraum von Montag – Donnerstag, 6 – 18 Uhr im Programm mehrfach verschiedene Songs vom jeweiligen Künstler/Interpret/Band der Woche. Läuft so ein Song, können Hörer anrufen und im „Rock-VIP-Club“ aufgenommen werden, sollten sie im Studio durchkommen. Die kostenlose Hotline: 0800 666 88 66.

 

Der jeweilige Anruf wird vom Serviceteam entgegengenommen. Hier werden die Daten der Anrufer erfasst (vollständiger Name laut Personalausweis, Wohnort und Alter). Anschließend werden die Anrufer per Zufallsmechanismus auf unterschiedliche Leitungen gelegt. Pro Spielrunde wird ein Anruf vom Moderator im Studio entgegengenommen und ein Hörer in den VIP-Club aufgenommen.

 

Unter allen Hörern, die in der jeweiligen Aktionswoche in den VIP-Club aufgenommen wurden, wird jeweils donnerstags ein Gewinner ausgelost und zurückgerufen.

Ist der ausgeloste Teilnehmer telefonisch nicht erreichbar, wird ein neuer Teilnehmer ausgelost und der o.g. Vorgang wiederholt sich.   
 
6.   Gewinn
REGENBOGEN 2 verlost jeweils Tickets für ein Rockerlebnis. Das beinhaltet mindestens: 2 Karten für das Konzert, Shuttle-Service von daheim zum Konzert und wieder zurück, Verzehrgutscheine. Je nach Künstler/Konzert kann auch ein besonderer Platz, ein Treffen oder andere VIP-Aktionen beinhaltet sein. Der genaue Ablauf und die VIP-Aktionen werden dann dem Gewinner kommuniziert.

 

Wir spielen um folgende Rockerlebnisse:

  • Scorpions 16.5.2023 - SAP Arena Mannheim
  • Sting 6.6.2023 - Schlossgarten Bruchsal
  • Bruce Springsteen 21.7.2023 - Hockenheimring
  • Deep Purple 18.7.2023 - Schlossplatz Stuttgart
  • KISS 1.7.2023 - SAP Arena Mannheim
     

 

  1. Gewinnausschüttung
    Die Gewinne sind nicht übertragbar und können nicht in bar ausgezahlt werden.  Sollte aus Gründen höherer Gewalt (Krankheit, Katastrophe, behördliche Sperrung, etc.) das Konzerterlebnis ausfallen, entfällt auch die Gewinnerfüllungspflicht von REGENBOGEN 2.

 

8.   Teilnahmeausschluss
Der Veranstalter ist berechtigt Personen von der Teilnahme am Gewinnspiel, insbesondere in folgenden Fällen, auszuschließen bzw. Gewinner nachträglich zu disqualifizieren:  Beeinflussung des Teilnahmevorgangs, Störung des Ablaufs bzw. des Programms, Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern, (Versuch der) Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigem Gedankengut. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, wird der Veranstalter in diesem Fall keinen Gewinn auszahlen bzw. ausschütten; bei bereits gewährten Gewinnen ist der Veranstalter berechtigt, diese zurückzufordern.
 
9.   Einverständniserklärung
Foto/Bild
Der Gewinner ermächtigt den Veranstalter vor Ort Video-, Bild- und Tonaufnahmen zu machen, die bei REGENBOGEN 2 im Programm, auf den Social Media Seiten des Veranstalters, sowie auf www.regenbogen2.de veröffentlicht werden dürfen. Der Gewinner überträgt die mit den Aufnahmen verbundenen Nutzungsrechte zeitlich und räumlich uneingeschränkt an den Veranstalter.

Ein Honoraranspruch wird hierdurch weder vom Gewinner noch von den auf den ggfs. auf den Aufnahmen zu erkennenden Personen begründet.
 
Aufzeichnung und Ausstrahlung Gespräche
Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden, dass seine Äußerungen aufgezeichnet werden. Der Veranstalter erhält mit der Teilnahme das Recht, die Aufzeichnung zu kürzen und zum Zwecke der Programmgestaltung ganz oder in Teilen im Programm von REGENBOGEN 2 auszustrahlen und zu wiederholen. Telefongespräche mit Teilnehmern und Gewinnern werden während und ggfs. nach dem Gewinnspielzeitraum in beiden Radioprogrammen gesendet.
 
Aufzeichnung von Gesprächen
Der Veranstalter behält sich vor, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel geführten Telefonate aufzuzeichnen und zeitversetzt auszustrahlen. Der Moderator der laufenden Sendung entscheidet je nach Programmablauf über die Platzierung dieses Telefonats.
 
Veröffentlichung von Gewinnern
Die Gewinner können - unter Angabe ihres Vornamens und dem ersten Buchstaben des Nachnamens sowie des Wohnorts -  online auf der Aktionsseite auf www.regenbogen2.de oder auf den Social Media Seiten von Regenbogen2 bekannt gegeben werden.
 

10. Datenschutzhinweise 
Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unumgänglich, dass der Veranstalter personenbezogenen Daten verarbeitet (also erhebt, speichert und nutzt).

Der Veranstalter nimmt den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sehr ernst. Alle weiteren Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Teilnahme an diesem Gewinnspiel können Sie unseren gesonderten Datenschutzhinweisen für unsere Gewinnspiele entnehmen, die Sie jederzeit unter einsehen können.
 
11. Abbruch des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden - insbesondere bei höherer Gewalt und/oder wenn das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Wird das Gewinnspiel aus diesen Gründen abgebrochen oder beendet, haben die Teilnehmer keine Ansprüche gegen den Veranstalter.
 
12. Haftung
Der Veranstalter ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Fehlaussagen (z.B. irrtümliche Aussagen zur Gewinnhöhe im Gewinnfall) oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.
 
13. Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingung bedürfen der Schriftform. Sollten Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalten erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen.
Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke hinsichtlich ihrer Ergänzung.
 
14. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und auch die Gewinnauszahlung bzw. -ausschüttung ausgeschlossen.
 
Mannheim, im Januar 2023